Anmeldung
Um in der BZM-Bibliothek ausleihen zu können, benötigen Sie einen Leihausweis. Diesen bekommen Sie gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen zusätzlich zum Personal- oder Schülerausweis eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
Sollten Sie den Ausweis verlieren, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, ebenso eine Adress- oder Namensänderung.
(Hier erhalten Sie nach Ausfüllen der Formularfelder einen vierstelligen Zahlencode, mit diesem und ihrem Personalausweis in die Bibliothek kommen, Formular noch unterschreiben und Sie erhalten den Bibliotheksausweis.)
Schülerinnen und Schüler des Bildungszentrums Markdorf werden über die jeweilige Schule angemeldet, bei diesem Personenkreis kann keine Web-Opac-Anmeldung durchgeführt werden!
Medienkatalog (Web-OPAC)
Falls Sie in unserer Bibliothek ein bestimmtes Buch suchen oder sich zu einem Thema informieren möchten, wenn Sie sich über ihre ausgeliehenen Medien informieren oder diese verlängern wollen, können Sie das auch online tun.
E-Mail-Benachrichtigungen
Wenn Sie in Ihrem Leserkonto E-Mail-Benachrichtigungen wählen, werden Sie von uns benachrichtigt sobald eine Vorbestellung für Sie eingetroffen ist. Außerdem erhalten Sie eine Mail, mit dem Hinweis, dass die Leihfrist Ihrer Medien in Kürze abläuft. So haben Sie die Fristen besser im Griff!
Wie aktivieren Sie diese Service-Mails?
- Wählen Sie in der Menüleiste Leserkonto
- Melden Sie sich mit Ihrer Lesernummer und Ihrem Passwort (Geburtsdatum) an
- Klicken Sie auf "Ihr Leserkonto" und weiter auf "Einstellungen"
- Unter "E-Mail Benachrichtigung" können Sie die Service-Mails anhaken
- Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre E-Mailadresse korrekt eingetragen ist
- Speichern Sie die neuen Einstellungen
In den Einstellungen können Sie auch Ihr Passwort ändern, sollten Sie es vergessen, setzen wir es wieder auf das Standardpasswort zurück.
Abgabetermin vergessen?
Sie haben keine Erinnerungsmail oder Mahnmail?
- War vielleicht ihr Posteingang voll?
- War die Verweildauer im Posteingang zu lange und die Mail wurde von Ihrem Anbieter automatisch gelöscht?
- Das Versenden von Erinnerungen oder Mahnungen seitens der Bibliothek war aufgrund eines technischen Fehlers nicht möglich?
Es greift, egal welcher Fall vorliegt, immer die Benutzungsordnung der Bibliothek:
Auszug aus Benutzungsordnung:
4. Leihfrist…
4.3 Werden Medien nach Ablauf der Leihfrist auch in der Kulanzzeit nicht zurückgegeben, wird das Konto des Benutzers für weitere Ausleihen gesperrt. Der Benutzer hat zudem Säumnisentgelte und Mahnkosten zu entrichten, diese werden mit ihrem Entstehen fällig.
4.4 Die Säumnisentgelte sind auch ohne schriftliche Mahnung zu entrichten.
4.5 Werden Medien nicht bis spätestens 40 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben, ist die Bibliothek berechtigt, auf Kosten des Benutzers Ersatz zu beschaffen.